Datenschutz im Verein

a.) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVOB) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet. Einzelheiten regelt der Gesamtvorstand in einer Datenschutzrichtlinie.

b.) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere folgende Rechte:

 

§Das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
§Das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
§Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO
§Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
§Das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO
§Das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
 

c.) Alle für den Verein tätigen Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten, unbefugt zu anderen, als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen, oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.